Berufsorientierungsjahr Förderpädagogik – Ernährung & Hauswirtschaft (BK 1.3)
Was kann ich mit dem Abschluss machen?
- Aufnahme einer betriebliche Berufsausbildung (§66 Berufsbildungsgesetzes) z.B. Beikoch, Beiköchin, Hauswirtschaftshelfer/in
- Aufnahme einer Arbeitstätigkeit
- Besuch des Berufsorientierungsjahres
Aufnahmevoraussetzungen
Ehemalige SchülerInnen der Förderschule (Förderschwerpunkt Lernen),
- die keinen Hauptschulabschluss (HSA 9) oder einen gleichwertigen Abschluss haben,
- die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben
- bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf besteht.
- Eine Zuweisung der Reha-Beratung (Agentur für Arbeit) ist notwendig!
Dauer: 1 Jahr
Ausbildungsziele / Abschlüsse
- Erweiterung der allgemeinen schulischen Bildung und Vorbereitung auf das Berufsleben
- Erwerb von Kenntnissen in dem Arbeitsfeld
- Stärkung von Fertigkeiten und Verhaltensweisen, die die Chance zur Aufnahme einer Berufsausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz / § 42m Handwerksordnung (Werker und Helferberufe) bzw. einer Arbeitsstelle verbessern.
Anmeldung: Mitte bis Ende Februar eines jeden Jahres
Notwendige Unterlagen
- Anmeldeformular des Bildungsganges
- Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
- Letztes Schulzeugnis (Vorlage von Original und Kopie oder beglaubigte Kopie)
Beratung / Kontakt
Berufskolleg Königstrasse der Stadt Gelsenkirchen
Königstrasse 1
45881 Gelsenkirchen
Telefon 0209/ 97690-11/12
E-Mail: sekretariat(at)berufskolleg-koenigstrasse.de
Web: www.berufskolleg-koenigstraße.de