Berufsorientierungsjahr Förderpädagogik – Fahrzeugpflege (TG 1.3)
Was kann ich mit dem Abschluss machen?
- Aufnahme einer betriebliche Berufsausbildung (§66 Berufsbildungsgesetzes) z.B. Fahrzeugpfleger/in
- Aufnahme einer Arbeitstätigkeit
- Besuch des Berufsorientierungsjahres
Aufnahmevoraussetzungen
Ehemalige SchülerInnen der Förderschule (Förderschwerpunkt Lernen),
- die keinen Hauptschulabschluss (HSA 9) oder einen gleichwertigen Abschluss haben,
- die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben
- bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf besteht.
- Eine Zuweisung der Reha-Beratung (Agentur für Arbeit) ist notwendig!
Dauer: 1 Jahr
Ausbildungsziele / Abschlüsse
- Erweiterung der allgemeinen schulischen Bildung und Vorbereitung auf das Berufsleben
- Erwerb von Kenntnissen in dem Arbeitsfeld
- Stärkung von Fertigkeiten und Verhaltensweisen, die die Chance zur Aufnahme einer Berufsausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz / § 42l Handwerksordnung (Werker und Helferberufe) bzw. einer Arbeitsstelle verbessern.
Anmeldung: Mitte bis Ende Februar eines jeden Jahres
Notwendige Unterlagen
- Anmeldeformular des Bildungsganges
- Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
- Letztes Schulzeugnis (Vorlage von Original und Kopie oder beglaubigte Kopie)
Beratung / Kontakt
Persönliche Beratung am Berufskolleg BTG
Berufskolleg für Technik und Gestaltung der Stadt Gelsenkirchen
Overwegstraße 63
45881 Gelsenkirchen
Telefon 02 09 / 4 50 31-0
E-Mail: berufskolleg(at)btg-ge.de
Web: http://www.btg-ge.de